Die KV Hessen hat gemeinsam mit dem
Hessischen Kultusministerium eine Vereinbarung über
die Durchführung und Abrechnung von Testungen für
den Nukleinsäurenachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
für Lehrkräfte in Hessen geschlossen.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, kurz vor Ende der
hessischen Sommerferien so vielen Lehrkräften wie möglich
die Gelegenheit zu geben, sich im Zeitraum vom
10. August bis 1. Oktober 2020 mehrfach, das heißt alle
zwei Wochen, auf freiwilliger Basis auf das Coronavirus
SARS-CoV-2 testen zu lassen. Das Material soll an ein durch
das Hessische Kultusministerium beauftragtes Labor übermittelt werden.
Dieser Test wird, nach der genannten Vereinbarung, kostenlos angeboten. Bedingung ist, dass die Kapazitäten zum Testen geschaffen sind und man sich als Praxis der „Kassenärztlichen Vereinigung“ melden muss. Dies ist in unserem Falle, als Privatarztpraxis, nicht möglich. Darüber hinaus müssen Sie als Lehrkraft eine Bescheinigung des aktiven Dienstes / einer Anstellung vorlegen.
Die Möglichkeit zur Testung besteht natürlich auch in unserer Praxis. Sollten Sie den Abstrich in unserer Praxis durchführen lassen wollen, dann ist dies jedoch eine sogenannte IGEL-Leistung, da wir nicht an das KV-System angegliedert sind. In diesem Fall ist bei der Krankenkasse zu erfragen, ob die Kosten dennoch übernommen werden.
Die gesicherte Kostenübernahme besteht weiterhin bei den folgenden Konstellationen:


